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Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen*)


Auch der Transport einzelner voller oder leerer Gasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße-GGVS. Diese Sicherheitshinweise sollen möglichen Schäden vorbeugen und die Einhaltung der Gefahrgut-Transportvorschriften erleichtern.

Anforderungen an die Flaschen

Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.

Druckminderer müssen entfernt sein.

Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern, z.B. bei giftigen und brennbaren  Gasen, müssen auf denVentilanschluss aufgeschraubt sein.

Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen, Kragen oder Schutzkisten geschützt sein.

Die Gasflaschen müssen mit vollständigen, gut lesbaren Flaschenaufklebern, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein. Die darin integrierten
Gefahrzettel haben folgende Bedeutung:

 

*) Gasflaschen in kleinen Mengen heißt hier: Nicht mehr als 6 große
Flaschen (max. 50 l Rauminhalt), sofern es sich nicht um giftige Gase
handelt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass keine anderen
Gefahrgüter geladen sind, wie z. B. Lacke, Lösemittel, Säuren,
Laugen.

Anforderungen an das Fahrzeug

Der Transport in PKW's und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Der Transport in Anhängern ist vorzuziehen.
Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung.
Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren.

Anforderungen an die Beförderungsdokumente
Ein Beförderungspapier ist nicht erforderlich.                                                  
Ein Unfallmerkblatt ist nicht erforderlich.                                                     

Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung
Ein Gefahrgutführerschein ist nicht erforderlich.                                              

Anforderungen an die Transportdurchführung
Das Rauchen ist in der Nähe des Fahrzeuges und in dem Fahrzeug verboten.     
Das Fahrzeug sollte auf direktem Wege zum Bestimmungsort gefahren werden und ist dort unverzüglich zu entladen.
Die Mitnahme von Personen ist zulässig.                                                                              


Wir erteilen Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte!


Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe.
Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.

Quelle: Industriegaseverband e. V.