Schrift Logo

Umgang mit Flüssiggas




Vorbemerkungen


Unter Flüssiggas ( LPG: Liquified Petroleum Gas) sind entsprechend DIN 51622 die handelsüblichen Qualitäten von Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische
zu verstehen. Diese Sicherheitshinweise beschreiben die wichtigsten sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften von Flüssiggas und geben Ratschläge aus der Praxis für den sicheren Umgang mit Flüssiggas. Verbindliche Sicherheitsvorshriften werden hierdurch
nicht ersetzt, sondern ergänzt.

Eigenschaften

Chemische Eigenschaften

Flüssiggas ist ein brennbares Gas, das – wie jedes andere brennbare Gas – mit Luft bzw. Sauerstoff aber auch mit anderen oxidierenden Stoffen, wie z. B. Chlor, Fluor, Distickstoffoxid explosionsfähige Gemische bilden kann. Flüssiggas-Luft-Gemisch sind bei einem Flüssiggasanteil von ca- 2-10 Vol-% explosionsfähig und können durch eine relativ niedrige Zündenergie, z. B. einen Funken, gezündet werden.

Physikalische Eigenschaften

Flüssiggas ist im gasförmigen Zustand bei atmosphärischen Bedingungen wesentlich schwerer als Luft. Deshalb fließt Flüssiggas vorrangig nach unten und kann sich z.B. in Gruben, Kellerräumen, Kanälen oder Geländesenken ansammeln. Bei geringer Luftbewegung können sich derartige Flüssigansammlungen über einige Stunden halten.

Flüssiggas verdankt seinen Namen der Tatsache, daß es bei relativgeringfügiger Verdichtung flüssig wird. In diesem Zustand – „unter Druck verflüssigt“ – wird Flüssiggas
in Flaschen und Tanks gelagert. Der Druck im Behälter ist ausschließlich von der Temperatur abhängig. Er liegt, abhängig insbesondere vom Anteil an Butan im Flüssiggas, bei 20°C zwischen ca. 2 und 8 bar

Der Druck ist kein Maß für die im Behälter enthaltene Gasmenge. Diese kann nur durch Feststellung des Gewichtes bestimmt werden. Wenn Flüssiggas entspannt wird, z.
B. beim Entnehmen aus der Flasche, geht es in den gasförmigen Zustand über. Entsprechend der Zusammensetzung des Flüssiggases entstehen dabei aus 1 Liter Flüssigkeit 260 bis 350 Liter Gas.
Zum Verdapfen benötigt Flüssiggas Wärme. Diese wird der unmittelbaren Umgebung entzogen.
Auf diese Weise kommt es beim Entnehmen von Flüssiggas zur Abkühlung des Behälters und des in ihm verbliebenen Flüssiggases. In gleicher Weise kühlt sich auch jede Oberfläche ab, die mit dem verdampfenden Flüssiggas in Berührung kommt.



Physiologische Wirkungen

Propan und Butan sind farblos und nahezu geruchlos, weshalb sie mit den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrnehmbar sind. Damit ausgeströmtes Flüssiggas festgestellt
werden kann, ist es odoriert, d.h. dem Flüssiggas ist eine geringe Menge eines Geruchsstoffes beigemischt. Flüssiggas ist nicht giftig, aber es wirkt in hohen Konzentrationen durch Verdrängung der Luft erstickend. Ferner kann verdampfendes Flüssiggas den Menschen durch seine Kältewirkung schädigen. Da Flüssiggas bei
der Verdampfung erhebliche Wärmemengen verbraucht, kann es zu schmerzhaften Kaltverbrennungen kommen, wenn Flüssiggas auf die menschliche Haut trifft und dort
verdampft. Empfindliche Körpergewebe, wie z. B. die Augenhornhaut, sind besonders gefährdet. Kaltverbrennungen größeren Ausmaßes sind lebensgefährlich. (Siehe hierzu Sicherheitshinweise „Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen“).

Sicherheitsmaßnahmen

In die Atmosphäre ausströmendes Flüssiggas verursacht Brand- und Explosionsgefahr. Um diese Risiken auszuschließen, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zweckmäßig:

Solange kein Flüssiggas entnommen wird, sind Behälterventile geschlossen zu halten.
Die Installation zwischen Behälter und Verbrauchsstelle muß gasdicht sein. Flüssiganlagen sind regelmäßig auf undichte Stellen zu überprüfen, z. B. mit schaumbildenden Mitteln. Undichtigkeiten an Behältern, Armaturen, Leitungen und Verbrauchseinrichtungen
sind sofort zu beheben. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Schlauchleitungen, die durch Alterung oder Beschädigung undicht werden können.
Räume mit Flüssiganlagen müssen eine natürliche oder technische Lüftung besitzen, um ggf. austretendes Gas ausreichend zu verdünnen.
Beim direkten Umgang mit Flüssiggas (z. B. beim Flaschenwechseln) darf nicht geraucht
werden.
Bei einem größeren Flüssigaustritt sind vor allem tiefergelegene Räume (z. B. Gruben, Keller) umgehend zu verlassen, da hier die Gefahr einer Flüssigansammlung besonders groß ist.
An der Verbrauchsstelle (z. B. am Brenner) ausströmendes Gas muß sofort gezündet werden, denn eine verzögerte Zündung ergibt immer eine mehr oder weniger starke Verpuffung.

Die Gefahr der Kaltverbrennung beim Umgang mit Flüssiggas ist auszuschließen, indem man den Körperkontakt mit austretendem Flüssiggas vermeidet. Neben entsprechender Vorsicht und Aufmerksamkeit können auch persönliche Schutzausrüstungen (Handschuhe, Schutzbrille) Unfälle durch Kaltverbrennungen verhindern. Bei der Anwendung von Flüssiggas kann noch eine andere Gefahr entstehen. Das Verbrennungsabgas enthält einen geringen Anteil an giftigem Kohlenmonoxid und muß deshalb aus der Atemluft ferngehalten werden. Das erreicht
man bei fachgerecht errichteten Flüssiggasanlagen durch entsprechende Abgasführung und/oder Lüftung des Aufstellungsraumes.


Umfüllen von Flüssiggas
Wichtige Ratschläge zu diesem Thema geben die Sicherheitshinweise („Über das (Um-) Füllen von Gasen“. Für Flüssiggasflaschen ist darüber hinaus folgendes zu beachten:
Flüssiggasflaschen dürfen nur in autorisierten Füllbetrieben gefüllt werden. Nur diese können die Füllfähigkeit der Flasche sicher beurteilen und haben die notwendige Ausrüstung, um die vorgeschriebene Füllmenge einzuhalten. Die korrekte Füllmenge gewährleistet, daß in der Flüssiggasflasche bei Temperaturen bis 65°C noch kein gefährlicher Druck entsteht. Wenn jedoch eine Flüssiggasflasche überfüllt wäre, könnte sie schon bei geringfügiger Erwärmung, z. B. durch Sonneneinstrahlung, infolge des entstehenden Flüssigkeitsdruckes bersten.
Sogenannte Handwerkerflaschen – das sind Flüssiggasflaschen mit maximal 1 Liter Volumen und einem speziellen Füll- und Entnahmeventil – dürfen von Sachkundigen
auch außerhalb der behördlich zugelassenen Füllbetriebe gefüllt werden. Dabei muß die „Technische Regel Druckgase“ (TRG 402 Anlage 1) streng beachtet werden.

Entnahme aus einer Flüssiggasflasche (Flüssiggasentnahme aus der Gasphase ohne Steigrohr)
Die Entnahme von Flüssiggas aus der Gasphase erfolgt auch dem Kopf der Flüssiggasflasche. Eine ungestörte und gleichmäßige Gasabgabe wird dadurch gewährleistet, daß die entnommene Gasmenge ständig durch Verdampfen der Flüssigphase ersetzt wird. Die zur Verdampfung erforderliche Wärme wird der Umgebung entzogen, weshalb der erzielbare Gasvolumenstrom aus Flüssiggasflaschen ohne Steigrohr begrenzt ist. Zu schnelle Gasentnahme, erkennbar an starker Reifbildung außen an der Flasche kann zum Stillstand des Gasstroms führen, obwohl sich noch Flüssigphase in der Flasche befindet. Außerdem kann dabei das Flaschenventil vereisen, so daß es nicht mehr geschlossen werden kann. Bei größerem Flüssiggasbedarf sind deshalb mehrere Gasflaschen parallel zu betreiben oder die Gasflasche ist langsam mit warmem Wasser (nicht über 50°C) anzuwärmen. Eine örtliche Überhitzung muß in jedem Fall vermieden
werden, d.h. eine Gasflasche darf unter keinen Umständen mit einer Flamme angewärmt werden
Flüssiggasflaschen sind mit einem Sicherheitsventil im Entnahmeventil ausgestattet, erkennbar an der eingepreßten roten Plastikscheibe und teilweise an der Einprägung
„SV“. Das Sicherheitsventil spricht bei einem Überdruck von 25 +/- 5 bar an und schließt selbsttätig, wenn dieser Druck wieder unterschritten wird. Damit wird das Bersten
einer Flüssiggasflasche bei sehr hohen Temperaturen, z. B. im Brandfall verhindert. Das Sicherheitsventil darf in keiner Weise manipuliert werde
Für die Gasentnahme müssen Flüssiggasflaschen mit einem Druckminderer versehen werden (Linksgewinde-Anschluß), um den Druck auf das für den Anwendungszweck
zulässige Maß zu reduzieren. Flüssiggasflaschen (ohne Steigrohr) müssen bei der
Entnahme aufrecht stehen, damit ein gefährliches Eindringen von Flüssigphase in die Verbrauchseinrichtungen verhindert wird.

Entnahme aus einer Treibgas - Motorgas- Flasche (Flüssiggasentnahme aus der Flüssigphase mit Steigrohr)
Treibgasflaschen sind im Inneren mit einem Steigrohr ausgestattet. Es reicht vom Flaschenventil bis dicht über den Flaschenboden, wodurch Flüssiggas zwangsläufig
in flüssiger Form entnommen wird. Folgende Besonderheiten sind bei der Anwendung von Treibgasflaschen zu berücksichtigen.
Treibgasflaschen dürfen nur verwendet werden, wenn die Entnahme von Flüssiggas aus der Flüssigphase beabsichtigt ist (z. B. mit Flüssiggas angetriebene Gabelstapler). Eine Treibgasflasche kann Flüssiggas nur in der Flüssigpahse liefern. Der Mengenstrom aus einer Treibgasflasche ist wesentlich größer als der aus einer Flüssiggasflasche ohne
Steigrohr. Es wäre lebensgefährlich, eine Treibgasflasche an eine Verbrauchseinrichtung anzuschließen, die nur für gasförmiges Flüssiggas vorgesehen ist.
Der Anwender muß bewußt zur Kenntnis nehmen, daß er es mit einer Treibgasflasche zu tun hat. Treibgasflaschen werden deshalb vom Füllbetrieb durch ein Typenschild eindeutig als solche gekennzeichnet. Ferner ist die Treibgasflasche mit einem Flaschenkragen ausgestattet.
Treibgasflaschen müssen so betrieben werden, daß die Öffnung des Tauchrohres unter dem Flüssigkeitsspiegel bleibt. Nur unter dieser Voraussetzung kann nahezu der gesamte Inhalt der Flasche, dem Anwendungszweck entsprechend, flüssig entnommen werden.
Aus einer Treibgasflasche wird Flüssiggas aus der Flüssigphase mit dem vollen Flaschendruck ohne Verwendung eines Druckminderers entnommen. Die Entnahmevorrichtung muß für Flüssiggas in der Flüssigphase geeignet sein.
Absperrbare Rohrabschnitte für Flüssiggas in der Flüssigphase müssen mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sein.

Verhalten bei Gasaustritt oder Brand
Wenn Flüssiggas aus einem Leck ausströmt, muß der Gasstrom zum Leck durch Schließen von Armaturen abgesperrt werden. Versuche, das Leck unmittelbar abzudichten, sollten wegen der Zündgefahr nicht unternommen werden.
Bei einem Brand ausströmenden Flüssiggases ist das Feuer durch Absperren der Gaszufuhr zu löschen. Wenn der Brand sich in einem Raum abspielt und der Gasstrom nicht abgesperrt werden kann, muß man das Feuer brennen lassen, bis der Gasvorrat erschöpft
ist. Ein Löschversuch mit Pulver oder Wasser könnte zwar Erfolg bringen, aber anschließend würde durch das weiter ausströmende Flüssiggas ein erhebliches Explosionsrisiko entstehen. Flüssiggasflaschen im Bereich eines Brandherdes müssen entfernt oder aus geschützter Stellung intensiv mit Wasser gekühlt werden.

Schlußbemerkung
Flüssiggas kann für vielfältige Zwecke angewendet werden. Es kommt darauf an, seine Eigenschaften richtig zu nutzen, um die gewünschten Effekte zu erreichen und Gefahren auszuschließen. Unsere Gasespezialisten können Ihnen sagen, wie das zu tun ist.


Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe.
Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.

Quelle: Linde Gas AG